FAQ: Arbeitssicherheit "Die TOP 10 der meistgestellten Fragen"
Jedes Jahr ereignen sich in Deutschland fast eine Million Unfälle am Arbeitsplatz. Viele davon könnten durch den richtigen Arbeitsschutz vermieden werden. Aber was genau bedeutet Arbeitsschutz überhaupt, und wer kümmert sich um dieses Thema? Wir schauen uns die TOP 10 der meistgestellten Fragen an.
1. Was bedeuten die Begriffe Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz?
Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz bedeuten die Schaffung und den Erhalt von gesunden und sicheren Arbeitsbedingungen. Mögliche Gefahren werden im Vorfeld erkannt, Risiken minimiert, und Verletzungen, Unfälle und Krankheiten vermieden.
2 .Welches Ziel verfolgen Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz?
Präventives Handeln bietet den optimalen Schutz vor möglichen Gefährdungen am Arbeitsplatz. Gesunde und motivierte MitarbeiterInnen verursachen weniger Arbeitsausfälle und verringern die Personalkosten.
3. Welche Gefährdungen können denn auftreten?
Je nach Branche und Arbeitsbereich entstehen unterschiedliche Gefährdungen, beispielsweise durch Gefahrstoffe, gefährliche Arbeitsmittel oder fehlende Schutzkleidung. Aber auch Folgen falscher Sitzhaltung am Schreibtisch oder unzureichende Beleuchtung können ernsthafte Gefährdungen für die Gesundheit der Mitarbeiter darstellen.
4. Wer ist verantwortlich für die Sicherheit am Arbeitsplatz?
Grundsätzlich ist der Unternehmer verantwortlich für die Berücksichtigung und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im Arbeitsschutz. Auch betrieblichen Vorgesetzten können Pflichten zur Erhaltung von Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz in ihrem Verantwortungsbereich übertragen werden. Letztlich aber sind auch alle MitarbeiterInnen dazu aufgerufen, selbst aktiv an der Erhaltung sicherer Arbeitsbedingungen mitzuwirken.
5. Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es?
Neben dem Gesetzgeber mit seinen entsprechenden Gesetzen und Verordnungen, den technischen Regeln und Richtlinien, ist auch die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) mit ihren Vorschriften, Regeln, Informationen und Grundsätzen zuständig für das Erlassen und Überwachen der rechtlichen Vorgaben im Arbeitsschutz.
6. Was regelt das Arbeitsschutzgesetz?
Im Arbeitsschutzgesetz sind die Rechte und Pflichten der Beschäftigten sowie des Unternehmers festgelegt. Auch die Organisation der betrieblichen Ersten Hilfe und der arbeitsmedizinischen Vorsorge wird hier geregelt. Diese Anforderungen werden dann beispielsweise durch entsprechende Verordnungen, aber auch durch Vorschriften der DGUV, konkretisiert.
7. Wofür sind Sicherheitsbeauftragte zuständig?
Jedes Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten muss Sicherheitsbeauftragte in ausreichender Zahl bestellen. Ihre Aufgabe ist es, unsichere Arbeitsweisen und Arbeitsbedingungen zu erkennen, und den Unternehmer, sowie die Kollegen hierauf aufmerksam machen. Durch ihre Rolle im Betrieb verstehen sie sich als Mittelsmann zwischen dem Unternehmen und der Belegschaft und bilden somit ein wichtiges Bindeglied im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz.
8. Was ist der Unterschied zwischen einem Sicherheitsbeauftragten und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Sicherheitsbeauftragte sind MitarbeiterInnen des Unternehmens, die im Betrieb die Sicherheit unterstützen. Sie befinden sich in fachlicher, räumlicher und zeitlicher Nähe zu den betrieblichen Arbeitsabläufen und stehen in engem Kontakt zu allen am betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz Beteiligten.
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit hat eine entsprechende Ausbildung, beispielsweise bei der zuständigen Berufsgenossenschaft, erfolgreich absolviert. Sie berät und unterstützt den Betrieb fachkundig in allen technischen Fragen des Arbeitsschutzes und kann sowohl fest im Unternehmen eingestellt, als auch über einen externen Dienstleister bestellt werden. Jedes Unternehmen muss gemäß Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2 die Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit gewährleisten.
9. Was sind die DGUV und die DGUV Vorschriften?
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) als der Dachverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften ist gemäß SGB VII zuständig zum Erlass der Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschriften), welche rechtsverbindlich für die Mitgliedsbetriebe geltend sind.
In den DGUV-Vorschriften sind die Vorgaben zum Erreichen und Erhalt von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz definiert.
In der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ werden Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz weiter konkretisiert. Sie gehört zu den wichtigsten Unfallverhütungsvorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung. Dort lassen sich unter anderem die Grundpflichten der UnternehmerInnen, wie beispielsweise die Pflicht zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungspflichten oder Zutrittsberechtigungen wiederfinden.
10. Was wird durch eine Gefährdungsbeurteilung ermittelt und was nicht?
Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung werden alle auftretenden Gefährdungen für die MitarbeiterInnen systematisch ermittelt und das entsprechende Risiko bewertet.
Hiernach werden Schutzziele definiert, entsprechende Schutzmaßnahmen ausgewählt, umgesetzt und abschließend auf ihre Wirksamkeit hin überprüft.
Nicht ermittelt hingegen werden Arbeitsleistungen oder die Wirtschaftlichkeit von Arbeitsplätzen und -abläufen.