Schulung zum Bediener/in von Hubarbeitsbühnen
Die Bedienung von Hubarbeitsbühnen ist mit einer großen Verantwortung für die Sicherheit aller Beteiligten verbunden. Deshalb ist es wichtig, dass alle Personen, die diese Tätigkeit ausüben, über die notwendigen praktischen Fertigkeiten verfügen. Zu den wichtigsten Aspekten der Nutzung gehören die „Vorschriften für Hubarbeitsbühnen“. Mit der Schulung zum Führen von Hubarbeitsbühnen vermittelt WS Industries alle notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Grundkenntnisse inkl. einer abschließenden praktischen Prüfung.
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
Laut DGUV 68, DGUV Vorschrift 1, DGUV Grundsatz 3050-001, DGUV 308-008 und der TRBS 2111 Teil 1 ist es geregelt, dass in Deutschland nur ausgebildete Personen/Mitarbeiter eine Hubarbeitsbühne steuern dürfen. Zudem ist das Führen von Hubarbeitsbühnen auch in der Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (DGUV 100-50) geregelt. Danach darf der Unternehmer mit dem selbstständigen Bedienen von Hubarbeitsbühnen nur Personen beauftragen, die 1. das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. in der Bedienung der Hubarbeitsbühne unterwiesen sind und 3. ihre Befähigung gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben, 4. eine Untersuchung nach G25 „Fahr- und Steuertätigkeit“ und G 41 „Arbeiten in Höhe“ bei einem Betriebsarzt absolviert haben.
- Als Unternehmer tragen Sie eine besonders hohe Verantwortung für Ihre Mitarbeiter. Sie sind verpflichtet, dass alle Personen im Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen ausreichend (mindestens 1x jährlich) eingewiesen und unterwiesen werden.
- Wenn der Unternehmer keine Mitarbeiter schulen und ausbilden lässt, kann dies eventuell Bußgelder durch die Berufsgenossenschaft zur Folge haben.
- Falls der Unternehmer sich nicht an die Vorgaben der gesetzlichen Vorschriften hält, kann er persönlich haftbar gemacht werden.
Die Ausbildung zum/r Bediener/in von Arbeitsbühnen gemäß DGUV Regel 100-500 und DGUV Grundsatz 308-008 umfasst u. a. folgende Ausbildungsinhalte
- Theorie und Praxis nach DGUV Grundsatz 308-008
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Aufbau und Funktion von Hubarbeitsbühnen
- Betrieb allgemein
- Regelmäßige Prüfungen
- Umgang mit der Last
- Sondereinsätze
- Verkehrsregeln – Verkehrswege
- Einweisung/Bedienerübungen
- Theoretische und praktische Prüfung
Bei der Ausbildung handelt es sich um ein Tagesseminar. Die Länge ist abhängig von der Personenanzahl.