Arbeitssicherheit? Was versteht man unter dem Begriff Arbeitssicherheit?
Unter dem Begriff „Arbeitssicherheit“ wird der Schutz von Beschäftigten bei der Ausübung ihrer Tätigkeit verstanden. Dazu zählt aber nicht nur die Vermeidung von Arbeitsunfällen, sondern auch die Geringhaltung von Gefahren und Risiken zur Erhaltung der Gesundheit der Mitarbeiter. Ebenso soll der nachgegangenen Tätigkeit weder dem körperlichen Gesundheitszustand noch dem seelischen Wohlbefinden schaden. Sollte sich die Tätigkeit jedoch negativ auf den Beschäftigten auswirken, so kann die weitere Ausübung der Tätigkeit eine Verletzung nach sich ziehen oder auch zu einer berufsbedingten Arbeitsunfähigkeit führen.
Heutiger Stellenwert der Arbeitssicherheit
Dass die Sicherheit der Mitarbeiter einen so hohen Stellenwert wie heute einnimmt, war nicht immer so. Gerade während der Industrialisierung wurde auf geregelte Arbeitszeiten, Anspruch auf Urlaub oder eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall weniger Wert gelegt.
Heute spielen die allgemeine Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz eine zunehmend elementare und an Bedeutung gewinnende Rolle. So ist diese in einer durch den digitalen Wandel sich immer schneller entwickelnden Arbeitswelt unabdingbar und verpflichtend geworden. Für ein funktionierendes Beschäftigungssystem ist die Schaffung und besonders der Erhalt sicherer Arbeitsbedingungen eine Grundlage.
Damit tritt aber auch Verantwortung in das Unternehmen ein: Als unerlässlich definieren sich gesetzliche Grundlagen, rechtssichere Rahmenbedingungen und Pflichten seitens der Arbeitgeber.
Die wichtigsten Gesetze
Im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind die Vorschriften zur Umsetzung der richtigen Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes zu finden. Darunter lassen sich folgende Verordnungen differenzieren, die jeweils einem individuellen Schwerpunkt entsprechen:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Baustellenverordnung (BaustellV)
- Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)
- Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)
- Biostoffverordnung (BioStoffV)
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
- Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
- PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Ziel eines Unternehmens sollte es sein, die Beschäftigten wirksam vor Gefahren und gesundheitlichen Schäden zu schützen. Besonders im Interesse von KMU’s sollte die Vermeidung von Fehlzeiten und Ausfällen sein, da hier abgesehen vom Mitarbeiter auch auf Unternehmensseite ausgesprochen hohe Kosten oder auch Störungen im Betriebsablauf die Folge sein könnten.