Ausbildung zum Brandschutzhelfer nach DGUV I 205-023
Generell in allen Betrieben ab einem Mitarbeiter muss der betriebliche Brandschutz durch die Bestellung eines Brandschutzhelfers gewährleistet werden. Dies ergibt sich aus den Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Unfallverhütungsvorschrift und den technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).
Gesetzliche Pflichten einhalten
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre gesetzlichen Pflichten im Brandschutz- und Arbeitsschutz einzuhalten, indem wir Mitarbeiter zum Thema Brandschutz für Entstehungsbrände schulen. Diese können dann auch als Evakuierungshelfer eingesetzt werden. Durch die Ausbildung Ihrer Beschäftigten zum Brandschutzhelfer erfüllen Sie die Verpflichtungen des Arbeitsschutzgesetzes und die Forderungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Damit investieren Sie in die Ausbildung Ihrer Mitarbeiter und natürlich zugleich in die Sicherheit und Zukunft Ihres Unternehmens. Unsere Kurse für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer sind praxisorientierte Aus- und Weiterbildungen und finden durch erfahrene und kompetente Trainer im Brandschutz statt.
Welche rechtlichen Grundlagen gibt es?
Die rechtliche Verpflichtung für Unternehmen zur Bereitstellung von Brandschutzhelfern ergibt sich aus § 10 ArbSchG, DGUV Vorschrift 1 sowie aus Abschnitt 6.2 der neuen ASR A2.2 („Maßnahmen gegen Brände“).
Diese regelt alle sicherheitstechnischen sowie organisatorischen Brandschutzmaßnahmen in Arbeitsstätten. Dabei trägt der Betreiber der Arbeitsstätte die Verantwortung für Sicherheit und Schutz seiner Mitarbeiter. Nur wenn er sich nach den Vorgaben der ASR 2.2 aufstellt, kann er sich in einem Haftungsfall entlasten. So gilt es, nach einer Gefährdungsbeurteilung die betrieblich angemessenen technischen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen zu treffen.
In der DGUV Vorschrift 2 ist zudem festgelegt, dass eine ausreichende Anzahl im Betrieb vorhanden sein muss. Das ist ein ungenauer Wert. Früher war dieser Wert auf 10 Prozent aller Mitarbeiter bestimmt, was im Laufe der Jahre geändert wurde. Aus unserer Erfahrung empfehlen wir allerdings, sich weiterhin am Wert von 10% zu orientieren. In einigen Branchen wird ein höherer Anteil als 10% vorgegeben. Das bestimmt die jeweils zuständige BG, z.B. bei der Arbeit mit Farben, Lacken etc. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern und Evakuierungshelfern kann außerdem z.B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein. Auch bei Schichtbetrieb und Abwesenheit muss eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfern anwesend sein.
Was passiert, wenn Unternehmen sich nicht an die Vorgaben zum Thema Brandschutzhelfer Ausbildung halten?
Wenn Unternehmen keine Brandschutzhelfer ausbilden lassen, kann dies eventuell Bußgelder durch die Berufsgenossenschaft zur Folge haben. Auch bei einer zufälligen Nachfrage im Betrieb könnte es zu einem Problem kommen, falls kein Brandschutzbeauftragter genannt werden kann.
Zudem entstehen große Risiken im Brandfall, die durch die Ausbildung geeigneter Präventivmaßnahmen verhindert werden können.
Als Verantwortliche wird bei einer Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschriften stets die Unternehmensführung herangezogen. Teilweise verlangen es die Brandschutzversicherer.
Warum sollte ein Unternehmen Brandschutzhelfer ausbilden lassen? Was hat das Unternehmen davon? Welche Vorteile?
Neben den bereits dargestellten rechtlichen Bestimmungen kann die Ausbildung von Brandschutzhelfern viele weitere Vorteile bieten:
Schutz von Menschenleben
Ausgebildete Brandschutzhelfer wissen, wie sie im Notfall reagieren müssen. Sie rufen die Feuerwehr und beginnen mit den Löscharbeiten, sie evakuieren Mitarbeiter und retten tatkräftig Menschenleben.
Bis die Feuerwehr eintrifft, halten Brandschutzhelfer Brände und Explosionen unter Kontrolle und sorgen dafür, dass bei ihren Angestellten keine Panik ausbricht. Wenn Sie ausreichend viele Brandschutzhelfer in Ihrem Unternehmen ausbilden lassen, kann sich dies in einem möglichen Brandfall nur positiv auswirken.
Brandschutzhelfer verhindern hohe Sachschäden
Handeln Sie präventiv und verhindern Sie Schlimmeres, indem Sie ausgewählte Angestellte zu verantwortungsvollen Brandschutzhelfern ausbilden lassen.
Die Brandschutzhelfer Ausbildung im Detail
Zum Inhalt der Brandschutzhelfer Ausbildung gehören die allgemeinen Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes. Das umfasst auch die Wissensvermittlung über die betriebliche Brandschutzorganisation sowie über die Funktions- und die Wirkungsweise von vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen. Zudem wird in den Schulungen über die Gefahren, die durch Brände entstehen können, aufgeklärt und auch über das Verhalten im Brandfall.
Grundsätzliche Hinweise zur Ausbildung:
- Vorgeschrieben sind 2 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten mit einer praktischen Unterweisung an Feuerlöschern durch einen Brandschutztrainer.
- Auf Wunsch können wir die Schulungsinhalte individuell auf Ihren Betrieb zuschneiden.
- Es handelt sich um eine theoretische und praktische Ausbildung nach DGUV I 205-023.
Themen der Schulung:
- Grundzüge des Brandschutzes
- betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall
Wie lange sind die Brandschutzhelfer Kurse/Zertifikate gültig?
- Der Kurs ist allgemein für drei Jahre gültig und muss dann aufgefrischt werden.
- Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen, wie z. B. der Änderung der Brandschutzordnung oder Einführung von neuen Verfahren mit veränderter Brandgefährdung, ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich.
- Aktive Feuerwehrleute mit abgeschlossener Grundausbildung können als Brandschutzhelfer ohne weitere Ausbildung bestellt werden, wenn sie mit den betrieblichen Gegebenheiten vertraut sind.