Unterweisung von Vorgesetzten und Mitarbeitern
Eine angemessene und praxisgerechte jährliche Unterweisung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Einbindung der Beschäftigten in den betrieblichen Arbeitsschutz und zur Ausbildung eines sicherheitsgerechten und gesundheitsbewussten Verhaltens. Generell ist es die Aufgabe des Unternehmers, Unterweisungen durchzuführen, er kann diese Aufgabe aber auch an seine Mitarbeiter übertragen. Dabei handelt es sich um allgemeine Grundunterweisungen und nicht um fachliche Unterweisungen wie z.B. die an Maschinen. Stattdessen geht es darum, die Mitarbeiter des Unternehmens über die richtigen Arbeitsabläufe, Schutzmaßnahmen, Gefährdungen, Sicherheitskennzeichnungen und das Verhalten bei Störungen und Notfällen zu informieren.
WS Industries bietet Ihnen praxisgerechte Schulungen an, um Ihre Mitarbeiter in diesem Bereich kompetent weiterzubilden und um sie fit für Unterweisungen in Ihrem Unternehmen zu machen. (Vorgaben ArbschG / BetrSichV / DGUV 1 / GefStoffV …)
Die Unterweisungen sollen in der Regel stattfinden:
- vor Aufnahme der Tätigkeit,
- bei Veränderung in den Aufgabenbereichen,
- nach Unfällen,
- bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien,
- Umgang mit Gefahrstoffen
- und als jährliche Wiederholungsunterweisung.
Dabei handelt es sich in der Regel um Grundunterweisungen und/oder allgemeine Sicherheitsunterweisung. Die Unterweisungen können z. B. folgende Themen betreffen:
- Rechte und Pflichten von Mitarbeitern
- Schutzausrüstung (Tragen von PSA)
- Gefahrenstoffe
- Sicherheit an Maschinen
- Ergonomie / Heben und Tragen
- Ladungssicherung
- Flurförderfahrzeuge
- Kran
- Anschlagen von Lasten
- Hubarbeitsbühne
- spezifische Kundenwünsche
Was gilt es bei einer Unterweisung zu beachten?
Bei der Unterweisung muss generell der Arbeitgeber oder ein vom Arbeitgeber benannter Vertreter dabei sein. Die Unterweisung wird protokolliert und im Anschluss vom Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Unterweiser unterschrieben. Dieser Vorgang sorgt für zusätzliche Rechtssicherheit gegenüber der Berufsgenossenschaft und den Behörden.
Wie sind die rechtlichen Bestimmungen zu Unterweisungen?
Grundsätzlich schreibt die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) die schriftliche Dokumentation aller Unterweisungen vor. Die Bedeutung der Unterweisung wird damit explizit hervorgehoben. Außerdem haben Unterweisende einen Nachweis für ihre Pflichterfüllung erbracht.
Zudem sind folgende Gesetze besonders für die Unterweisungen zu beachten
- Jugendarbeitsschutzgesetz § 29, „Unterweisung über Gefahren“ (mindestens halbjährliche Unterweisung)
- Arbeitsschutzgesetz § 12, „Unterweisung“
- Betriebssicherheitsverordnung § 12, „Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten“
- Biostoffverordnung § 12, „Arbeitsmedizinische Vorsorge“
- Gefahrstoffverordnung § 14, „Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten“
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung § 11, „Unterweisung der Beschäftigten“
Was passiert, wenn Unternehmen sich nicht an die Vorgaben zum Thema Unterweisung von Vorgesetzten und Mitarbeitern halten?
Wenn Unternehmen keine Unterweisungen durch dafür qualifizierte Mitarbeiter durchführen lassen, kann dies eventuell Bußgelder durch die Berufsgenossenschaft zur Folge haben. Auch bei einer zufälligen Nachfrage im Betrieb kann es nachteilig sein, falls keine zuständigen Mitarbeiter genannt werden können. Als Verantwortliche wird bei einer Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschriften stets die Unternehmensführung herangezogen.