Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten nach DGUV-I 211-042
Sicherheitsbeauftragte haben eine beratende Funktion
Sicherheitsbeauftragte sind nicht weisungsbefugt, stattdessen haben sie eine beratende Funktion. Die Aufgabe eines Sicherheitsbeauftragten ist es, für den Unternehmer oder auch Vorgesetzten als „Sprachrohr“ zwischen Mitarbeiter, Geschäftsführung, Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsrat zu wirken. Die Ausbildung ist eine ehrenamtliche Tätigkeit und soll ein sozialer Ankerpunkt für die Angestellten sein. So kann der Sicherheitsbeauftragte auch als „Kummerkasten zwischen oben und unten”, sozusagen als „proaktiver Vermittler“ angesehen werden. Darüber hinaus achtet der Sicherheitsbeauftragte auf die Sicherheit im Betrieb, allerdings, ohne dass er Mahnungen o. Ä. aussprechen kann. Er ist durch seine tägliche Arbeit im Prozess / Betrieb unterwegs und kann Gefahrenquellen frühzeitig erkennen.
Sicherheitsbeauftragte unterstützen den Unternehmer
Die Sicherheitsbeauftragten können zivil- und strafrechtlich nicht haftbar gemacht werden, beziehungsweise wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden. Die rechtliche Verantwortung für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz liegt immer beim Unternehmer.
Die Sicherheitsbeauftragten unterstützen den Unternehmer/ die Unternehmerin bei der Umsetzung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (siehe DGUV Vorschrift 1 § 20).
Ernennung, Zuständigkeiten, Schulungen
Der Sicherheitsbeauftragte muss vom Arbeitgeber für seine Tätigkeit freigestellt werden.
- Die Ernennung, beziehungsweise die Beauftragung, erfolgt in Absprache mit der gewählten Mitarbeitervertretung und dem Betriebs- und Personalrat und sollte umgehend allen Beschäftigten bekannt gegeben und im Firmenorganigramm ausgewiesen werden.
- Um diese Aufgabe in den Betrieben erfüllen zu können, benötigen Sicherheitsbeauftragte entsprechendes Grundwissen. Dieses Wissen erhalten die jeweiligen Personen in einer Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten, die WS Industries gerne für Ihre Mitarbeiter durchführt.
Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten (Bsp.)
- Sie achten auf den Zustand der technischen Schutzeinrichtungen und der persönlichen Schutzausrüstungen.
- Sie wirken als Vorbild für das Sicherheits- und gesundheitsgerechte Verhalten.
- Sie bieten Kollegen Hilfestellung bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes an.
- Sie achten auf die ordnungsgemäße Nutzung und die Existenz persönlicher Schutzausrüstung und Schutzeinrichtungen (z. B. PSA, Erste-Hilfe-Kästen, Brandschutz).
- Sie melden sicherheitstechnische Mängel und Unfallgefahren an Vorgesetzte und machen ggf. Verbesserungsvorschläge.
- Sie informieren Mitarbeiter über den sicheren Umgang mit Maschinen, Arbeitsstoffen und Arbeitshygiene.
- Sie nehmen an Betriebsbegehungen und Unfalluntersuchungen teil.
- Sie sorgen dafür, mögliche Mängel, soweit möglich, zu beseitigen (z. B. Stolperstellen oder andere kleine Unebenheiten/mögliche Gefahrenquellen).
In welchen Betrieben werden Sicherheitsbeauftragte benötigt?
Sicherheitsbeauftragte sind in vielen Betrieben in der Industrie und im Handwerk anzutreffen. Dabei lohnt sich die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten sowohl für große Unternehmen als auch für kleine Betriebe unter 20 Mitarbeiter. Für Betriebe ab 20 Mitarbeitern ist die Ausbildung bzw. die Bereitstellung eines Sicherheitsbeauftragten laut DGUV 1 und SGB VII vorgeschrieben. Je nach BG wird dann eine zweite, dritte oder vierte Person im Unternehmen als zusätzlicher Sicherheitsbeauftragter gefordert.
Wie laufen die Schulungen zum Sicherheitsbeauftragten ab?
In unseren Schulungen informieren wir Ihre Mitarbeiter über die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes und die grundsätzlichen Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter. Sie erhalten eine Einführung in die sicherheitstechnischen Einrichtungen, lernen die wichtigsten Gesundheitsgefahren und Unfallarten kennen. Dabei legen wir Wert auf eine praxisbezogene Vermittlung der Inhalte, damit die neuen Sicherheitsbeauftragten schnell in der Lage sind, das Gelernte unmittelbar in ihrem beruflichen Alltag anzuwenden.
- Die Schulung findet an 2 Tagen statt, jeweils 8 Stunden.
Zu den Inhalten, die in der Schulung vermittelt werden, gehören u. a. theoretische Grundlagen aus dem
- Arbeitsschutzgesetz,
- Sozialgesetzbuch §7 und auch
- allgemeine Gesetze, Verordnungen, Vorschriften.