Ausbildung zum Brand- und Sicherungsposten gemäß DGUV R 113-004
Bei Arbeiten mit besonderen Gefahren wie z. B. Schweißarbeiten, Befahren von engen Behältern oder Silos bzw. engen Räumen ist das Bereitstellen von ausgebildeten Brand- und Sicherungsposten laut DGUV 113-004 vorgeschrieben. Zu den Aufgaben eines Sicherungspostens/Brandschutzpostens zählt unter anderem der ständige Kontakt mit den Mitarbeitern im Behälter, Silo etc. und das Herbeirufen und Einweisen von Rettungskräften, falls es zu einem Arbeitsunfall kommen sollte. Zudem sind Sicherungsposten und Brandschutzposten verantwortlich für den sicheren Umgang mit und den Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung.
Warum sorgen Unternehmen für Bereitstellungen von Brand- und Sicherungsposten?
Die Bereitstellung eines Sicherungspostens/Brandschutzpostens ist wichtig, damit es nicht zu schweren oder (im schlimmsten Fall) zu tödlichen Unfällen, zum Beispiel durch einen Gefahrstoffunfall oder durch Brände kommt. Deshalb ist es seitens des Unternehmers bzw. der Führungskräfte zwingend erforderlich, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und Gesundheit aller Mitarbeiter zu gewährleisten.
Eine solche Maßnahme ist z. B. das Bereitstellen eines Mitarbeiters, der die verantwortungsvolle Aufgabe des Sicherungspostens bzw. des Brandschutzpostens übernimmt. Brandschutzposten sind demnach Personen, die bei Gefahren in Zusammenhang mit Hitze oder Schweißarbeiten als Sicherheitspersonen eingesetzt werden.
Sicherungsposten hingegen werden eingesetzt bei Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen sowie auch bei Gleisarbeiten, im Straßenbau, beim Befahren von Gruben, beim Aufstellen von Gerüsten etc.
Beispiel: Ein Mitarbeiter führt in einer Röhre Schweißarbeiten durch. Während dieser Arbeit wird dem Mitarbeiter schwindelig oder er wird sogar ohnmächtig. In diesem Falle setzt der Sicherungsposten umgehend einen Notruf ab und führt (sofern diese/r sich nicht selbst gefährdet) Rettungsmaßnahmen durch.
Weitere Einsatzgebiete von Brand- und Sicherungsposten sind u.a.:
- Tankreinigungsarbeiten
- Kesselarbeiten
- Befahren von Baugruben etc.
- Auch bei allen Arbeiten, bei denen Mitarbeiter mit einer offenen Flamme oder mit Funkenflug zu tun haben, ist die Bereitstellung eines Sicherungspostens/ Brandschutzpostens wichtig.
Welche Unternehmen setzen Brand- und Sicherungsposten ein?
Sicherungsposten und Brandschutzposten werden zumeist in großen Betrieben, z. B. in der Petrochemie eingesetzt ebenso wie in Kraftanlagen und auch in Ölverbrennungsanlagen.
Was sind die grundlegenden Inhalte der Schulung für die Ausbildung der Sicherungsposten/Brandschutzposten?
Ziel der Schulung ist es, den Teilnehmern die besonderen Gefahren, die bei Arbeiten, wie zum Beispiel Schweißarbeiten oder Einsteigen in Behälter, Silos und enge Räume auftreten können, aufzuzeigen. Zudem vermitteln wir ihnen die notwendigen Kenntnisse für ihre Tätigkeit als Sicherungs- und Brandposten theoretisch und praktisch.
Die Schulungsinhalte umfassen folgende Themen:
- Voraussetzungen der Verbrennung
- Brennbarer Stoff
- Explosionsbereich
- Ausbreitung der Wärme
- Funkenflug Brandgefahrsituation
- DGUV 205-001 Betrieblicher Brandschutz
- Kennzeichnung nach Gefahrstoffverordnung
- Brennbare Flüssigkeiten nach VbF
- Brandklasseneinteilung
- Notruf / Alarmierung im Werk
- Hinweisschilder
- Notausgänge
- DGUV 113 – 004 Arbeiten in engen Räumen und Behältern
- DGUV 213 – 055 und 112 – 199 Retten aus engen Räumen und Behältern
Was passiert, wenn Unternehmen sich nicht an die Vorgaben zum Thema Ausbildung Brand- und Sicherungsposten halten?
Wenn Unternehmen keine Sicherheitsposten/Brandschutzposten ausbilden lassen, kann dies eventuell Bußgelder durch die Berufsgenossenschaft zur Folge haben. Auch bei einer zufälligen Nachfrage im Betrieb kann es nachteilig sein, falls kein Sicherheitsposten bzw. Brandschutzposten genannt werden kann. Zudem entstehen Risiken im Brandfall, die durch die Ausbildung geeigneter Präventivmaßnahmen verhindert werden können. Als Verantwortliche wird bei einer Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschriften stets die Unternehmensführung herangezogen. Teilweise verlangen es die Brandschutzversicherer.