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Arbeitsmedizin? Was sind die wesentlichen Aufgaben der Arbeitsmedizin?

All­ge­mei­ne Ar­beits­me­di­zin

 

Ar­beits­me­di­zin ist ein Fach­ge­biet der Me­di­zin, wel­ches präven­tiv­me­di­zi­ni­sche Wech­sel­be­zie­hun­gen zwi­schen Ar­beit und Beruf sowie Ge­sund­heit und Krank­heit be­schreibt. Somit stellt sie das wis­sen­schaft­li­che Fun­da­ment für men­schen­ge­rech­te Aus­ge­stal­tung einer Tätig­keit dar.

 

Das Fach­ge­biet Ar­beits­me­di­zin

In der Ar­beits­me­di­zin wird sich vor allem mit den Zu­sam­menhängen der Or­ga­ni­sa­ti­on und den Be­din­gun­gen einer Ar­beit in Bezug auf Ge­sund­heit aus­ein­an­der­ge­setzt. Die Präven­tiv­a­r­beit um­fasst so­wohl For­schung, Lehre, Pra­xis, Be­wer­tung, Be­gut­ach­tung und Be­ein­flus­sung der Ge­sund­heit auf­grund ver­schie­de­ner Fak­to­ren. Gefördert wer­den soll dabei vor allem die Leis­tungsfähig­keit der Mit­a­r­bei­ter sowie das frühzei­ti­ge Er­ken­nen bzw. Vor­beu­gen von Be­rufs­krank­hei­ten unter Berück­sich­ti­gung mögli­cher Ge­sund­heits­gefähr­dun­gen. Dabei um­fasst Ge­sund­heit aber nicht nur das Aus­blei­ben von Krank­hei­ten, son­dern eben­so phy­si­sche und psy­chi­sche Be­schaf­fen­hei­ten, die mit der Ar­beit in Zu­sam­men­hang ste­hen. 

 

Die Ar­beits­me­di­zin legt den Fokus auf Präven­ti­on, Ge­sund­heitsförde­rung und Re­ha­bi­li­ta­ti­on. Ur­sa­chen von ar­beits­be­ding­ten Er­kran­kun­gen wer­den er­kannt. Auslöser für Ar­beits­unfälle wer­den un­ter­sucht und be­sei­tigt. Durch be­trieb­li­chen Ge­sund­heits­schutz und des­sen Ent­wick­lung bleibt die Beschäfti­gungsfähig­keit er­hal­ten.

 

Tätig­keits­fel­der für Ar­beits­me­di­zi­ner

Der Be­triebs­a­rzt sorgt im Un­ter­neh­men dafür, dass Ar­beit­neh­mer ge­sund sind und auch blei­ben. Dies ge­schieht z.B. eine me­di­zi­ni­sche Vor­sor­ge (wie z.B. Imp­fun­gen). Zudem nimmt eine be­ra­ten­de Po­si­ti­on ein in den Be­rei­chen der Ar­beits­si­cher­heit, Ge­sund­heitsförde­rung und der men­schen­ge­rech­ten Ar­beits­platz­ge­stal­tung.

 

Ge­setz­li­che Grund­la­gen

Ge­setz­li­che Tätig­kei­ten der Ar­beits­me­di­zi­ner wer­den im Ar­beits­si­cher­heits­ge­setz de­fi­niert, wel­ches unter an­de­rem einen nicht ab­sch­ließenden Ka­ta­log be­triebsärzt­li­cher Auf­ga­ben enthält. Die we­sent­li­chen Auf­ga­ben der Ar­beits­me­di­zi­ner sind dem Leit­fa­den der Deut­schen Ge­setz­li­chen Un­fall­ver­si­che­rung (DGUV) für be­triebsärzt­li­che Tätig­kei­ten zu ent­neh­men. Hier­bei wer­den die Rah­men­be­din­gun­gen und die Min­dest­stan­dards durch das Ar­beits­schutz­ge­setz (ArbSchG) zur Er­hal­tung der Ge­sund­heit de­fi­niert sowie durch die Ver­ord­nung zur ar­beits­me­di­zi­ni­schen Vor­sor­ge (Arb­MedVV) ab­ge­deckt.

 

Blick in die Zu­kunft

Zu­neh­mend wich­ti­ger wird die Ein- und Wie­der­ein­glie­de­rung in den Be­trieb durch den Be­triebs­a­rzt. Auf­grund von stei­gen­dem Alter, chro­ni­schen Krank­hei­ten oder Be­hin­de­run­gen wan­delt bzw. ver­rin­gert sich die Leis­tung der Ar­beit­neh­mer. Dies ist auch ein Grund, warum der Be­da­rf an Ar­beits­me­di­zi­nern in Zu­kunft stei­gen wird.

7. December 2019

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