Arbeitsmedizin? Was sind die wesentlichen Aufgaben der Arbeitsmedizin?
Allgemeine Arbeitsmedizin
Arbeitsmedizin ist ein Fachgebiet der Medizin, welches präventivmedizinische Wechselbeziehungen zwischen Arbeit und Beruf sowie Gesundheit und Krankheit beschreibt. Somit stellt sie das wissenschaftliche Fundament für menschengerechte Ausgestaltung einer Tätigkeit dar.
Das Fachgebiet Arbeitsmedizin
In der Arbeitsmedizin wird sich vor allem mit den Zusammenhängen der Organisation und den Bedingungen einer Arbeit in Bezug auf Gesundheit auseinandergesetzt. Die Präventivarbeit umfasst sowohl Forschung, Lehre, Praxis, Bewertung, Begutachtung und Beeinflussung der Gesundheit aufgrund verschiedener Faktoren. Gefördert werden soll dabei vor allem die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter sowie das frühzeitige Erkennen bzw. Vorbeugen von Berufskrankheiten unter Berücksichtigung möglicher Gesundheitsgefährdungen. Dabei umfasst Gesundheit aber nicht nur das Ausbleiben von Krankheiten, sondern ebenso physische und psychische Beschaffenheiten, die mit der Arbeit in Zusammenhang stehen.
Die Arbeitsmedizin legt den Fokus auf Prävention, Gesundheitsförderung und Rehabilitation. Ursachen von arbeitsbedingten Erkrankungen werden erkannt. Auslöser für Arbeitsunfälle werden untersucht und beseitigt. Durch betrieblichen Gesundheitsschutz und dessen Entwicklung bleibt die Beschäftigungsfähigkeit erhalten.
Tätigkeitsfelder für Arbeitsmediziner
Der Betriebsarzt sorgt im Unternehmen dafür, dass Arbeitnehmer gesund sind und auch bleiben. Dies geschieht z.B. eine medizinische Vorsorge (wie z.B. Impfungen). Zudem nimmt eine beratende Position ein in den Bereichen der Arbeitssicherheit, Gesundheitsförderung und der menschengerechten Arbeitsplatzgestaltung.
Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Tätigkeiten der Arbeitsmediziner werden im Arbeitssicherheitsgesetz definiert, welches unter anderem einen nicht abschließenden Katalog betriebsärztlicher Aufgaben enthält. Die wesentlichen Aufgaben der Arbeitsmediziner sind dem Leitfaden der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für betriebsärztliche Tätigkeiten zu entnehmen. Hierbei werden die Rahmenbedingungen und die Mindeststandards durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zur Erhaltung der Gesundheit definiert sowie durch die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) abgedeckt.
Blick in die Zukunft
Zunehmend wichtiger wird die Ein- und Wiedereingliederung in den Betrieb durch den Betriebsarzt. Aufgrund von steigendem Alter, chronischen Krankheiten oder Behinderungen wandelt bzw. verringert sich die Leistung der Arbeitnehmer. Dies ist auch ein Grund, warum der Bedarf an Arbeitsmedizinern in Zukunft steigen wird.