Benutzung von Atemschutzgeräten nach DGUV-R 112-190
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V (DGUV) ist der Dachverband für die neun gewerblichen Berufsgenossenschaften und die siebenundzwanzig Unfallkassen. Sie schreibt in Ihrer Regel vor wie das notwendige Maß an Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz erreicht werden kann. Für Unternehmen, die in Deutschland tätig sind, ist die zertifizierte Fortbildung Ihrer Mitarbeiter unerlässlich.
Sofern Ihre Mitarbeiter mit Atemschutzgeräten in Kontakt kommen, sind die Vorgaben der DGUV Regel 112-190 zu beachten. Die Schulung ist jährlich in Form einer Unterweisung durchzuführen. Für die Durchführung der Schulung muss der Dozent über fundierte Kenntnisse in dem Segment verfügen und diese auch nachweisen können.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit Ihre Mitarbeiter,
- durch praxisnahe Schulung der Verwendung von Selbstrettern,
- der Vermittlung des Umgangs mit Filtermasken,
- der anschaulichen Darstellung der Arbeiten mit Schlauchgeräten
- und der sicheren Einsatzmöglichkeiten des "schweren Atemschutz" in Form eines Pressluftatmer, optimal auf Ihren Arbeitseinsatz vorzubereiten.
Zertifizierte Schulung
Das Seminar und die dort vermittelten Inhalte werden selbstverständlichen in einem akkreditierten Zertifikat dokumentiert.
Dieses belegt gegenüber Ihren Auftraggebern, dass Ihre Mitarbeiter bestens mit der Verwendung von Atemschutzgeräten vertraut sind. Ebenso ist es für Sie der Nachweis, dass Sie Ihrer Fürsorgepflicht nachgekommen sind.