Retten aus Höhen und Tiefen nach DGUV Regel 112-199 (RHT)
Immer gut vorbereitet!
In der DGUV Regel 112-199 ist festgehalten, dass „im Auffanggurt hängende Personen innerhalb von 20 Minuten aus ihrer hängenden Position befreit werden müssen“. Genau das ist aber oft z. B. durch örtliche Gegebenheiten oder andere Umstände nicht durch externe Personen leistbar. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Mitarbeiter am Arbeitsplatz auf mögliche Eventualitäten vorbereitet sind – am besten, indem Mitarbeiter Hilfe zur Selbsthilfe leisten können.
DGUV Regel 112-199 „Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten“
112-199 ist eine Erweiterung der 199 und beinhaltet die unterschiedlichsten Rettungsübungen aus Höhen und Tiefen. Dabei dienen die DGUV Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.
Rettungsschulung nach DGUV Regel 112-199 – das erwartet Ihre Mitarbeiter
In unseren Schulungen tun wir genau das: Wir bereiten Mitarbeiter auf mögliche Gefahren vor und trainieren den Ernstfall zur Rettung aus Höhen und Tiefen am Arbeitsplatz bzw. Arbeitsort. So können Sie effizient die technische Sicherheit am Arbeitsplatz verbessern – für die Sicherheit Ihres Unternehmens und natürlich zum Schutz Ihrer Mitarbeiter. Dabei ist eines ganz wichtig: Die Anwendungsbereiche für Höhenrettungen im beruflichen Zusammenhang sind sehr variantenreich. In unseren Schulungen berücksichtigen wir deshalb immer die spezifischen Anforderungen der unterschiedlichsten Arbeitsplätze und legen großen Wert auf den sicheren und situationsangepassten Umgang mit der PSAgA.
Das wird in unseren Schulungen vermittelt:
In unseren Rettungsschulungen nach DGUV Regel 112-199 erlernen und üben Sie die Rettung einer „frei im Verbindungsmittel hängenden Person“, z.B. wenn sich eine Person in einer Steigschutzeinrichtung befindet. Die Schulungsteilnehmer erhalten Kenntnisse, die notwendig sind, um Rettungen aus unterschiedlichsten Arbeitspositionen ausführen zu können. Damit entsprechen Sie den berufsgenossenschaftlichen Forderungen und den Mindestanforderungen zum Gesundheitsschutz der EWG.
Schulungsinhalte
- Theoretische Unterweisung
- Vermittlung der gesetzlichen Bestimmungen
- Lagerung, Wartung und Pflege der Ausrüstung
- Verschiedene Arten von Rettungsausrüstung
- Allgemeine Gefahren im Umgang mit Rettungsausrüstung
- Sicherungsmaßnahmen
- Erste-Hilfe- und Notfallmaßnahmen
- Notwendigkeit von Kantenschutz
- Auswahl der Rettungstechniken
- Grenzen von PSAgA
Jetzt Termin vereinbaren!
Handeln Sie jetzt und entscheiden sich für eine Schulung Ihrer Mitarbeiter - wir bieten Ihnen kurzfristige Termine sowohl inhouse bei Ihnen als auch extern in unseren Schulungsräumen. Als Schulungsanbieter verfügen wir natürlich nicht nur über erstklassiges Equipment, sondern können für die Schulung auch den Kletterpark eines Partnerunternehmens nutzen, sodass alle möglichen Szenarien der Schulung durchgeführt werden können.