Gesamtbetreuung für Ihr Unternehmen
Arbeitsmedizin - Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Welche rechtlichen Grundlagen gibt es?
Schon ab dem ersten Mitarbeiter ist jedes Unternehmen verpflichtet, einen Arzt für arbeitsmedizinische Untersuchungen und die medizinische Beratung seiner Mitarbeiter zu bestellen – den Betriebsarzt. Geregelt ist dies im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und in den Vorschriften der Berufsgenossenschaften (DGUV Vorschrift 2).
Was macht ein Betriebsarzt?
Ein Betriebsarzt braucht stets eine arbeitsmedizinische Spezialausbildung. Ein besonderer Fokus seiner Arbeit liegt in der Prävention. Das heißt: Er führt Maßnahmen zur Vorbeugung arbeitsbedingter Beschwerden und Erkrankungen durch. Darum ist es wichtig, dass der Betriebsarzt die Prozesse im Unternehmen versteht. Dafür braucht es eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber und seinen Beschäftigten. Auch wenn neue Arbeitsverfahren eingeführt werden oder der Verdacht auf berufsbedingte Erkrankungen besteht, ist der Betriebsarzt erster Ansprechpartner.