Gesamtbetreuung für Ihr Unternehmen
Arbeitsmedizinische Betreuung in Ihrem Unternehmen
Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: der Grundbetreuung, die per Gesetz geregelt ist. Hier wird präzise vorgeschrieben, welche Voruntersuchungen und Eignungstest notwendig sind. Daneben gibt es aber auch noch eine betriebsspezifische Betreuung. Wie der Name schon sagt, ist sie von Firma zu Firma unterschiedlich. Diese Abwägung kann nur ein Facharzt für Arbeitsmedizin treffen.
Was ist betriebsärztliche Grundbetreuung?
In der Grundbetreuung unterstützt der Betriebsarzt das Unternehmen bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der damit einhergehenden Gefährdungsbeurteilung. Der Betriebsarzt hilft, wenn es um präventive Maßnahme geht – etwa in der Verhältnis- oder Verhaltensprävention. Auch bei Maßnahmen zum Arbeitsschutz ist der Betriebsarzt der richtige Ansprechpartner.
Wer braucht eine arbeitsmedizinische Betreuung?
Grundsätzlich braucht jedes Unternehmen mit Mitarbeitern auch eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung. Das heißt: arbeitsmedizinische Betreuung ist Pflicht – auch in Kleinbetrieben. Der Betriebsarzt hilft bei präventiven Maßnahmen, um Arbeitsplätze unfallsicherer zu machen oder um vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen. So kann die Gefahr von Erkrankungen oder Verletzungen am Arbeitsplatz erfolgreich reduziert werden. Wichtig ist, dass der Betriebsrat auch initiativ tätig werden soll.