Ar­beits­me­di­zi­ni­sche Be­treu­ung

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Ge­samt­be­treu­ung für Ihr Un­ter­neh­men 

Ar­beits­me­di­zi­ni­sche Be­treu­ung in Ihrem Un­ter­neh­men

Die be­triebsärzt­li­che und si­cher­heits­tech­ni­sche Be­treu­ung von Un­ter­neh­men setzt sich aus zwei Kom­po­nen­ten zu­sam­men: der Grund­be­treu­ung, die per Ge­setz ge­re­gelt ist. Hier wird präzise vor­ge­schrie­ben, wel­che Vor­un­ter­su­chun­gen und Eig­nungs­test not­wen­dig sind. Da­ne­ben gibt es aber auch noch eine be­triebss­pe­zi­fi­sche Be­treu­ung. Wie der Name schon sagt, ist sie von Firma zu Firma un­ter­schied­lich. Diese Abwägung kann nur ein Fach­a­rzt für Ar­beits­me­di­zin tref­fen.

Was ist be­triebsärzt­li­che Grund­be­treu­ung?

In der Grund­be­treu­ung un­terstützt der Be­triebs­a­rzt das Un­ter­neh­men bei der Be­ur­tei­lung der Ar­beits­be­din­gun­gen und der damit ein­her­ge­hen­den Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung. Der Be­triebs­a­rzt hilft, wenn es um präven­ti­ve Maßnahme geht – etwa in der Verhältnis- oder Ver­hal­ten­spräven­ti­on. Auch bei Maßnah­men zum Ar­beits­schutz ist der Be­triebs­a­rzt der rich­ti­ge An­sprech­part­ner.

Wer braucht eine ar­beits­me­di­zi­ni­sche Be­treu­ung?

Grundsätz­lich braucht jedes Un­ter­neh­men mit Mit­a­r­bei­tern auch eine be­triebsärzt­li­che und si­cher­heits­tech­ni­sche Be­treu­ung. Das heißt: ar­beits­me­di­zi­ni­sche Be­treu­ung ist Pflicht – auch in Klein­be­trie­ben. Der Be­triebs­a­rzt hilft bei präven­ti­ven Maßnah­men, um Ar­beits­plätze un­fall­si­che­rer zu ma­chen oder um vor­beu­gen­de Maßnah­men zu er­grei­fen. So kann die Ge­fahr von Er­kran­kun­gen oder Ver­let­zun­gen am Ar­beits­platz er­folg­reich re­du­ziert wer­den. Wich­tig ist, dass der Be­triebs­rat auch in­itia­tiv tätig wer­den soll.

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